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   VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15.NW   

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VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15.NW (https://dejure.org/2016,197)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18.01.2016 - 3 K 890/15.NW (https://dejure.org/2016,197)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 3 K 890/15.NW (https://dejure.org/2016,197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Existenzgründung in eigener Wohnung oft problematisch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Existenzgründung in eigener Wohnung oft problematisch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haltung von neun Huskys im allgemeinen Wohngebiet unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haltung von neun Huskys in Wohngebiet unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haltung von neun Huskys mit Angebot von Schlittenfahrten und Zughunde-Seminaren im allgemeinen Wohngebiet unzulässig - Gewerbebetrieb im allgemeinen Wohngebiet stellt baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung des Wohngrundstücks dar

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 -, juris, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 -, juris, Rn. 11; BAG, Urteil vom 8. Juni 1994 - 10 AZR 452/93 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes und rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 -, juris, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 -, juris, Rn. 11; BAG, Urteil vom 8. Juni 1994 - 10 AZR 452/93 -, juris, Rn. 25).
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93

    Wiedereinsetzung bei Poststreik

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 -, juris, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 -, juris, Rn. 11; BAG, Urteil vom 8. Juni 1994 - 10 AZR 452/93 -, juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
    Die "nähere Umgebung' des zu beurteilenden Vorhabens i. S. v. § 34 Abs. 2 BauGB reicht so weit, wie sich die Ausführung des zu beurteilenden Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Vorhabengrundstücks prägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 - BauR 2014, S. 685).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2771/02

    Hundehaltung in Mischgebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
    Das Halten einer solchen Anzahl von Hunden ist typischerweise geeignet, das Wohnen im Sinne von § 4 Abs. 1 BauNVO wesentlich zu stören und widerspricht damit der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets ( vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. September 1992 - 6 L 129/90 -, juris; s. a. zur Unzulässigkeit des Haltens von mehr als einem Hund in einem Mischgebiet: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 S 2771/02 -, juris; zur hobbymäßigen Hundehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet: vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, esovgrp).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90

    Hundehaltung; Dackelzucht; Wohngebiet; Lärmbelästigung; Bauordnungsrecht

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
    Das Halten einer solchen Anzahl von Hunden ist typischerweise geeignet, das Wohnen im Sinne von § 4 Abs. 1 BauNVO wesentlich zu stören und widerspricht damit der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets ( vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. September 1992 - 6 L 129/90 -, juris; s. a. zur Unzulässigkeit des Haltens von mehr als einem Hund in einem Mischgebiet: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 S 2771/02 -, juris; zur hobbymäßigen Hundehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet: vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, esovgrp).
  • OLG Hamm, 16.10.2014 - 3 Ws 357/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Aufgabe eines Einschreibens einen Tag

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
    Es kann danach grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass - wenn keine Besonderheiten vorliegen, die hier auch nicht ersichtlich sind - Postsendungen, die an einem Werktag aufgegeben werden - wie vorliegend -, am folgenden Werktag beim Empfänger eingehen (s. OLG Hamm, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - III - 3 Ws 357/14, juris, Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.01.2014 - 8 B 11261/13

    Ungenehmigte Schweinehaltung verboten

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (siehe z.B. Beschluss vom 2. Januar 2014 - 8 B 11261/13 -, juris), der die Kammer folgt, rechtfertigt bereits die formelle Baurechtswidrigkeit grundsätzlich eine Nutzungsuntersagung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 A 10305/05

    Baurechtliche Nachbarklage gegen Hundehaltung - Keine Klagebefugnis für Inhaber

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
    Das Halten einer solchen Anzahl von Hunden ist typischerweise geeignet, das Wohnen im Sinne von § 4 Abs. 1 BauNVO wesentlich zu stören und widerspricht damit der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets ( vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. September 1992 - 6 L 129/90 -, juris; s. a. zur Unzulässigkeit des Haltens von mehr als einem Hund in einem Mischgebiet: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 S 2771/02 -, juris; zur hobbymäßigen Hundehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet: vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, esovgrp).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 18/89

    Erschließung; Bebauungsplan; Grundstück; Nutzung; Ausweisung; Gehrecht;

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
    Ebenso fehlt ein - datierter - Ausfertigungsvermerk des Ortsbürgermeisters der Beigeladenen (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 Gemeindedurchführungsverordnung Rheinland-Pfalz - GemODVO -), weshalb der Bebauungsplan auch nicht wirksam ausgefertigt ist (vgl. zum Erfordernis einer wirksamen Ausfertigung eines Bebauungsplans: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28. April 1994 - 1 C 10272/93.OVG -, esovgrp m. w. N. sowie vom 29. November 1989 - 10 C 18/89 -, AS 22, S. 435 ff.).
  • VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12

    Kein nichtmedizinischer Massagesalon im allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Sachsen, 14.08.2013 - 1 B 365/13

    Beginn der Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO durch Übermittlung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 11 A 2980/94

    Baurecht: Erweiterung einer vorhandenen Spielhalle um die Grundfläche eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2012 - 8 B 10078/12

    Nutzungsuntersagung für NPD-Parteiheim in Herschberg kann sofort vollzogen werden

  • VG Trier, 14.12.2021 - 7 L 3342/21

    Hundezwinger im allgemeines Wohngebiet

    Wird jedoch - wie vorliegend - die Nutzungsuntersagung nicht allein mit der formellen Illegalität begründet, sondern auch auf die materielle Baurechtswidrigkeit abgestellt, kommt es bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung ebenfalls auf die materielle Rechtslage an (VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 18. Januar 2016 - 3 K 890/15.NW -, Rn. 35 und Beschluss vom 25. Juli 2012 - 4 L 625/12.NW -, jeweils ESOVGRP und mit Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 1. September 2003 - 8 B 11389/03.OVG -, n.v.).

    Insofern ist eine typisierende Betrachtungsweise vorzunehmen, sodass unabhängig konkreter Nachbarbeschwerden allein darauf abzustellen ist, ob die Hundehaltung in diesem Umfang abstrakt geeignet ist, das Wohnen wesentlich zu stören (SaarlOVG, Beschluss vom 18. April 2019 - 2 A 2/18 -, Rn. 14, juris; OVG NRW, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 2 B 1196/13 -, Rn. 14, juris; VG Hannover, Beschluss vom 29. Oktober 2019 a.a.O., Rn. 26; VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 18. Januar 2016 a.a.O., Rn. 45).

  • VG Hannover, 29.10.2019 - 12 B 3169/19

    Allgemeines Wohngebiet; angemessen; Bauaufsichtsverfügung; Bauordnungsrecht;

    Dies ist dann der Fall, wenn sie den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbeschäftigung nach Art und Anzahl der Tiere sprengt, weil sie geeignet ist, das Wohnen im Sinne des § 4 Abs. 1 BauNVO wesentlich zu stören und damit der Eigenart eines allgemeinen Wohngebietes widerspricht (vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 18.04.2019 - 2 A 2/18 -, juris, 2. Leitsatz; OVG NW, Beschluss vom 08.01.2014 - 2 B 1196/13 -, juris Rdnr. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 10.05.2019 - 2 K 6321/18 -, juris Rdnr. 37; VG Neustadt, Urteil vom 18.01.2016 - 3 K 890/15.NW -, juris Rdnr. 43).

    Dabei sieht die Rechtsprechung in der Regel nur das Halten von zwei Hunden im Rahmen des Wohnens als zulässig an (vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 18.04.2019 - 2 A 2/18 -, juris Rdnr. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.11.2008 - 1 ME 233/08 -, juris Rdnr. 12f.; VG Neustadt, Urteil vom 18.01.2016 - 3 K 890/15.NW -, juris Rdnr. 43).

    Hunde, die zu mehreren zusammenleben, bellen auch, um sich zu verständigen (so auch VG Neustadt, Urteil vom 18.01.2016 - 3 K 890/15.NW -, juris Rdnr. 45; vgl. dazu auch Nds. OVG, Urteil vom 30.09.1992 - 6 L 129/90 -, juris Rdnr. 30).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Ausfertigungsmangels

    Unwirksam ist auch eine Ausfertigung, wenn der Ausfertigungsvermerk - entgegen § 10 Abs. 1 Satz 2 GemODVO - nur eine undatierte Unterschrift des Ortsbürgermeisters enthält (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 18. Januar 2016 - 3 K 890/15.NW -, juris, Rn. 38, m.w.N.).
  • VG Neustadt, 04.01.2024 - 4 L 1213/23

    Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als

    Dabei genügt für den Erlass einer Nutzungsuntersagung regelmäßig bereits die formelle Illegalität (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris, Rn. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 8 B 11261/13.OVG - juris, und vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG - ESOVGRP; VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 18. Januar 2016 - 3 K 890/15.NW - juris; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 1. September 2015 - 3 L 726/15.NW -, juris).
  • VG Hannover, 03.05.2023 - 12 B 1729/22

    Außenwohnbereich; Eigenart der näheren Umgebung; Garten; Gemengelage;

    Dementsprechend ändert eine Tierhaltung den Charakter eines Wohnhauses in genehmigungsbedürftiger Weise, wenn sie das Maß der zulässigen Art und Anzahl der Tiere in einer durch Wohnnutzung geprägten Umgebung offensichtlich überschreitet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.11.2008 - 1 ME 233/08 -, juris Rdnr. 13), also den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbeschäftigung sprengt, weil sie geeignet ist, das Wohnen wesentlich zu stören (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17.12.2019 - 8 S 2711/19 -, juris Rn. 30f.; OVG Saarl., Beschl. vom 18.04.2019 - 2 A 2/18 -, juris, 2. Leitsatz; BayVGH, Beschl. vom 28.04.2016 - 9 CS 15.2118 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschl. vom 08.01.2014 - 2 B 1196/13 -, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urt. vom 10.05.2019 - 2 K 6321/18 -, juris Rn. 37; VG Neustadt, Urt. vom 18.01.2016 - 3 K 890/15.NW -, juris Rn. 43).
  • VG Ansbach, 28.04.2022 - AN 3 K 20.02638

    Untersagung einer Hundezucht im Allgemeinen Wohngebiet

    In der Rechtsprechung wird die Grenze dabei teilweise schon bei der Haltung von mehr als zwei Hunden im Rahmen des Wohnens gezogen (OVG Saarl, B.v. 18.4.2019 - 2 A 2/18 - juris; VG Neustadt, U.v 18.1.2016 - 3 K 890/15 - juris Rn. 43).
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